Impressum / AGB

Wer sind wir?

Diese Webseite und deren Inhalt wird durch eine private Person ohne kommerzielle Interessen zur Verfügung gestellt.
Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), lautet:

Donald Gisin
Fabrikstrasse 10
CH-4123 Allschwil

E-Mail: donald@gisin-partner.ch

Telefon: +41 79 444 81 25

Copyright

Das Copyright für sämtliche Inhalte dieser Website liegt bei Gisin & Partner GmbH.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die hier vorliegenden Allgemeinen Bedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertrages für Dauerstellenvermittlung und treten ab Abschluss des Anstellungsvertrages des durch die Gisin & Partner GmbH vorgeschlagenen Kandidaten in Kraft.

1. Mitarbeiter in Festanstellung

Die Anstellung eines von der Gisin & Partner GmbH empfohlenen Bewerbers löst folgenden Honoraranspruch aus:

  • Bruttojahresgehalt bis CHF 90’000.- 16% des Bruttojahresgehaltes
  • Bruttojahresgehalt ab CHF 90’000.- 18% des Bruttojahresgehaltes
  • Bruttojahresgehalt ab CHF 110‘000.- 20% des Bruttojahresgehaltes
  • Bruttojahresgehalt ab CHF 130’000.- 22% des Bruttojahresgehaltes
  • Bruttojahresgehalt ab CHF 150’000.- 24% des Bruttojahresgehaltes
  • Bruttojahresgehalt ab CHF 170’000.- 26% des Bruttojahresgehaltes
  • Bruttojahresgehalt ab CHF 190’000.- 28% des Bruttojahresgehaltes
  • Bruttojahresgehalt ab CHF 210’000.- 30% des Bruttojahresgehaltes
  • Bruttojahresgehalt ab CHF 250’000.- 35% des Bruttojahresgehaltes

Als Bruttojahreslohn gilt der AHV-pflichtige Jahreslohn, der wie folgt berechnet wird:
Monatlicher Bruttolohn x 12, plus 13. Monatslohn, Gratifikationen, Provisionen, Bonus und sonstige Zulagen gemäss internem Unternehmensreglement des Kunden. Bei erfolgsorientiertem Gehalt ist das Zielsalär massgebend. Bei Teilzeitverträgen (weniger als 75 % der Vollarbeitszeit im Kundenunternehmen) werden 2/3 des Honorars des theoretischen Bruttojahreslohns auf der Basis der Vollarbeitszeit in Rechnung gestellt.

2. Aufträge auf Mandatsbasis

Das Vermittlungshonorar richtet sich nach Art und Leistungsumfang sowie Schwierigkeitsgrad und wird vor Auftragserteilung individuell vereinbart. Ein Mandat gilt als exklusiv, das heisst, dass keine anderen Berater involviert werden. Allfällige von dritter Seite vorgeschlagene Kandidaten sind in unser Auswahlverfahren einzubeziehen. Das Mandat kann vom Kunden jederzeit unterbrochen oder abgebrochen werden. Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen. Bis zum Widerruf werden die bis dahin angelaufenen Honorare und Nebenkosten in Rechnung gestellt.

3. Schutzklausel

Stellt ein Kunde einen von der Gisin & Partner GmbH vorgeschlagenen Kandidaten vor Ablauf von zwölf Monaten nach der Präsentation der Bewerbungsunterlagen ein, ist die Gisin & Partner GmbH berechtigt, das Honorar gemäss Ziffer 1 nachzufordern. Dieses Entgelt steht der Gisin & Partner GmbH zu, unabhängig von den Gründen, die zum Vertragsabschluss geführt haben; insbesondere auch, wenn sich der von der Gisin & Partner GmbH vorgeschlagene Kandidat spontan beim Kunden vorgestellt hat oder der Kunde mit ihm Kontakt aufgenommen hat oder sein Name durch eine Drittperson dem Kunden angegeben worden ist. Der Kunde ist bezüglich der persönlichen und beruflichen Verhältnisse der ihm von der Gisin & Partner GmbH vorgestellte Kandidaten aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes zu absoluter Diskretion verpflichtet. Referenzauskünfte dürfen nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Kandidaten und durch die Gisin & Partner GmbH eingeholt werden.

4. Garantieleistung

Tritt ein durch die Gisin & Partner GmbH rekrutierter Mitarbeiter während der Probezeit (3 Monate) aus, kann der Kunde durch sofortige Meldung die Garantieleistung auslösen. Die Gisin & Partner GmbH hat das Recht und übernimmt unter der Bedingung der sofortigen Meldung die Pflicht, den Kunden bei der Wiederbesetzung der Stelle während 6 Monaten aktiv zu unterstützen. Nimmt der Kunde die Möglichkeit einer Wiederbesetzung der Stelle nicht wahr, so verfällt sein Anspruch auf die Garantieleistung. Die Garantieleistung kommt weiter nicht zum Tragen, wenn der Kunde resp. das Unternehmen aufgrund eines Verkaufes, Umstrukturierung oder Veränderungen innerhalb der Abteilung den Mitarbeiter entlässt oder dieser – aus einem der vorgenannten Gründe – selber kündigt. Die Suche des Ersatzkandidaten ist honorarfrei, der Kunde hat einzig die Auslagen für erneute Inserate zu übernehmen.

5. Datenschutz

Personaldossiers, die dem Kunden durch die Gisin & Partner GmbH zugestellt werden, bleiben Eigentum der Gisin & Partner GmbH, ausgenommen das Dossier des vom Kunden eingestellten Bewerbers. Alle Bewerberdossiers sind vertraulich zu behandeln und bei Nichtgebrauch an die Gisin & Partner GmbH zurückzuschicken, oder zu vernichten. In keinem Fall dürfen diese Unterlagen Drittpersonen zugänglich gemacht und auch nicht direkt oder indirekt gebraucht werden.

6. Haftung

Die von der Gisin & Partner GmbH geleisteten Personalsuch- und Selektionsdienstleistungen ersetzen in keinem Fall die eingehende Prüfung des Kandidaten durch den Kunden. Nach Anstellungsabschluss mit einem vorgeschlagenen Kandidaten übernimmt der Kunde die volle Verantwortung für seine Wahl. Die Gisin & Partner GmbH hat keinerlei vertragliche Verbindung zum Kandidaten und bezieht von ihm weder eine Entschädigung noch sonstige Vergütungen. Die Gisin & Partner GmbH lehnt deshalb jegliche Verantwortung ab, sowohl in Bezug auf die vom Kandidaten gemachten Aussagen, als auch hinsichtlich der Ausführung von Arbeiten, welche ihm im neuen Arbeitsverhältnis anvertraut werden.

7. Mehrwertsteuer (MwSt.)

Alle von der Gisin & Partner GmbH erbrachten Leistungen unterliegen der bundesstaatlichen Verordnung über die Mehrwertsteuer. Demzufolge werden die in den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen festgelegten Honorare und/oder Kosten um den aktuell gültigen Mehrwertsteuersatz erhöht.

8. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen von Gisin & Partner GmbH sind rein netto, innert 10 Tagen nach Erhalt zahlbar

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Basel-Land